Fragen & Antworten

  1. Was sind EU-Fahrzeuge?
  2. Warum sind EU-Fahrzeuge günstiger?
  3. Gibt es Unterschiede in der Herstellung bzw. Ausstattung?
  4. Wie funktioniert die Kaufabwicklung?
  5. Muss ich bei Bestellung eine Anzahlung leisten?
  6. Wie erfolgt die Zulassung?
  7. Welche Garantie hat ein EU-Neuwagen?
  8. Können Sie auch andere Fahrzeuge als auf der Homepage angeboten besorgen?

  1. Was sind EU-Fahrzeuge?

    Bei EU-Fahrzeugen handelt es sich um aus einem EU-Mitgliedsland importierte Fahrzeuge. Diese müssen alle europäischen Anforderungen an ein Neufahrzeug erfüllen.

    Da es nur eine EU-Typgenehmigung für PKW gibt und nicht wie früher in jedem Land unterschiedliche nationale Vorschriften, entsprechen sie alle demselben Genehmigungsstand.

     


  2. Warum sind EU-Fahrzeuge günstiger?

    Auf Grund der in den EU-Ländern unterschiedlichen Steuergesetzgebungen (z.B. Umsatz -und Luxussteuer) verkaufen die Autohersteller ihre Modelle in den verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen.

    Diese günstigeren Netto-Preise nutzen wir für Sie als Kunden aus.

     


  3. Gibt es Unterschiede in der Herstellung bzw. Ausstattung?

    Die Bauteile, die in der Produktion Verwendung finden, sind alle gleich, d.h. alle Fahrzeuge für die unterschiedlichen EU-Länder kommen „vom selben Band“.

    Lediglich in der Serienausstattung können sich die Fahrzeuge unterscheiden, z.B. hat ein Fahrzeug für Italien oft eine Klimaautomatik statt einer Klimaanlage, Fahrzeuge aus den nördlichen EU-Ländern manchmal bereits serienmäßig ein Winterpaket.

     


  4. Wie funktioniert die Kaufabwicklung?

    Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie einen Kaufvertrag aus dem Sie alle wichtigen Fahrzeugdaten (Modell, Motor, Ausstattung, Preis etc.) ersehen können.

    Bei Lagerfahrzeugen erhalten Sie umgehend die zur Zulassung erforderlichen Papiere sowie die Rechnung per Post zugesandt.

    Bei Vorlauf-/Bestellfahrzeugen versenden wir Ihnen diese Unterlagen zusammen mit einer Bereitstellungsmitteilung nach Fahrzeugeingang.

    Hiermit können Sie das Fahrzeug zulassen. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie entweder - (das Geld muss auf dem Konto bei Abholung eingegangen sein) - oder Sie bezahlen bei der Abholung bar.

     


  5. Muss ich bei Bestellung eine Anzahlung leisten?

    Nein, die Bezahlung erfolgt erst bei Abholung des Fahrzeuges.


  6. Wie erfolgt die Zulassung?

    Sie bekommen von uns folgende Unterlagen:

    • COC (Übereinstimmungserklärung)
    • ggf. ausländische Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Rechnung (als Eigentumsnachweis)
    • Bescheinigung, dass das Fahrzeug noch keine deutsche Zulassung und keinen deutschen Brief hat

    Zusätzlich benötigen Sie noch:

    • EVB (elektronische Versicherungsbestätigung – eine Nummer, diese erhalten Sie vom Versicherungsanbieter Ihrer Wahl, hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Alphanumerische Kombination)
    • Personalausweis

    Anhand dieser Dokumente wird der KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sowie der KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) von der Zulassungsstelle erstellt.

    Falls die Zulassungsstelle darauf besteht, das Fahrzeug zu sehen, können wir Ihnen anbieten, eine Bescheinigung (30,00€) ausstellen zulassen, dass Fahrzeug und COC übereinstimmen. 


  7. Welche Garantie hat ein EU-Neuwagen?

    Die Garantie ist auch beim EU-Fahrzeug an das Fahrzeug gebunden, das heißt Sie haben 2, 3, 5 oder 7 Jahre (je nach Hersteller) volle Gewährleistungsansprüche beim Händler Ihrer Wahl, und das europaweit. Die Garantie beginnt mit Datum der Auslieferungsinspektion des ausliefernden Vertragshändlers.


  8. Können Sie auch andere Fahrzeuge als auf der Homepage angeboten besorgen?

    Für Sonderwünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren sie uns. Wir werden gerne versuchen ein entsprechendes Angebot zu erstellen.